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   BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81   

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https://dejure.org/1981,3679
BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81 (https://dejure.org/1981,3679)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1981 - 6 B 18.81 (https://dejure.org/1981,3679)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1981 - 6 B 18.81 (https://dejure.org/1981,3679)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begründung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Angriffen auf die Rechtsfindung des Berufungsgerichts - Doppelte Belastung von öffentlichen Mitteln durch den Unterhalt des Beamten - Begriff der "Möglichkeit" des Austausches öffentlicher Mittel - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81
    "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Sinn dieser Bestimmungen darin zu erblicken, daß das Verwendungseinkommen oder die neuen Versorgungsbezüge des Beamten ebenso wie sein Ruhegehalt aus öffentlichen Mitteln fließen und daß diese, als Ganzes betrachtet, durch den Unterhalt des Beamten nicht zweimal belastet werden sollen, obwohl nur einer Körperschaft Dienste geleistet werden (BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 [103]; 22, 1 [4]; 25, 291 [294]; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19]; vgl. BGHZ 20, 15 [20]).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat schon in BVerwGE 12, 102 (105) [BVerwG 08.03.1961 - VI C 83/59] ausgesprochen, es sei Kennzeichen jeder typisierenden Regelung, wie es gesetzliche Vorschriften in aller Regel sein müßten, daß in Grenzfällen der hinter der Regelung stehende Sinn sich mitunter nicht mehr recht auswirke, und daß (nur) dann, wenn das zu unerträglichen Ergebnissen führe, hierfür mit den wiederum in der Rechtsordnung selbst zur Verfügung gestellten Mitteln (etwa in Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben) Abhilfemöglichkeit bestehe.

  • BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
    Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81
    "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Sinn dieser Bestimmungen darin zu erblicken, daß das Verwendungseinkommen oder die neuen Versorgungsbezüge des Beamten ebenso wie sein Ruhegehalt aus öffentlichen Mitteln fließen und daß diese, als Ganzes betrachtet, durch den Unterhalt des Beamten nicht zweimal belastet werden sollen, obwohl nur einer Körperschaft Dienste geleistet werden (BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 [103]; 22, 1 [4]; 25, 291 [294]; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19]; vgl. BGHZ 20, 15 [20]).

    Denn diesem Sinn entspricht es schon - wie in dem Urteil des Senats BVerwGE 9, 314 auch ausdrücklich ausgesprochen ist -, wenn der vom Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes erfaßte Einzelfall in einem Bereich angesiedelt ist, der zumindest teilweise einer einheitlichen Finanz- und Wirtschaftshoheit unterliegt dergestalt, daß ein Austausch der Mittel, sei es durch Finanzausgleich, Steuern oder Beiträge, sei es durch Subventionen oder andere Zuschüsse, tatsächlich erfolgt oder doch 'möglich' ist.'.

  • BVerwG, 10.03.1965 - VI C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81
    Die öffentlichen Mittel als Ganzes zu betrachten ist dann gerechtfertigt, wenn sie zum mindesten teilweise einer einheitlichen Finanz- oder Wirtschaftshoheit unterliegen, so daß ein Austausch der Mittel, sei es durch Finanzausgleich, Steuern oder Beiträge, sei es durch Subventionen oder andere Zuschüsse, tatsächlich erfolgt oder doch 'möglich' ist (Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG 6 C 3.63 - [a.a.O.], Beschlüsse vom 26. Juni 1973 - BVerwG 6 B 34.73 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 26] und vom 24. September 1973 - BVerwG 6 B 45.73 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 28]).

    Eine andere Auslegung würde dem Umstand, daß die Vorschrift des § 158 Abs. 5 BBG (a.F.) - wie in dem Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG 6 C 3.63 - (a.a.O.) näher dargelegt ist - gegenüber dem früheren Recht einfachere Voraussetzungen für die Anrechnung von Versprgungsbezügen geschaffen hat, nicht gerecht.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81
    Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78

    Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81
    In seinem zu § 158 BBG (a.F.) ergangenen Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 6 C 43.78 - hat der beschließende Senat hierzu ausgeführt:.
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81
    "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Sinn dieser Bestimmungen darin zu erblicken, daß das Verwendungseinkommen oder die neuen Versorgungsbezüge des Beamten ebenso wie sein Ruhegehalt aus öffentlichen Mitteln fließen und daß diese, als Ganzes betrachtet, durch den Unterhalt des Beamten nicht zweimal belastet werden sollen, obwohl nur einer Körperschaft Dienste geleistet werden (BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 [103]; 22, 1 [4]; 25, 291 [294]; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19]; vgl. BGHZ 20, 15 [20]).
  • BGH, 30.01.1956 - III ZR 162/54

    Ruhegehalt und Nebeneinkommen

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81
    "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Sinn dieser Bestimmungen darin zu erblicken, daß das Verwendungseinkommen oder die neuen Versorgungsbezüge des Beamten ebenso wie sein Ruhegehalt aus öffentlichen Mitteln fließen und daß diese, als Ganzes betrachtet, durch den Unterhalt des Beamten nicht zweimal belastet werden sollen, obwohl nur einer Körperschaft Dienste geleistet werden (BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 [103]; 22, 1 [4]; 25, 291 [294]; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19]; vgl. BGHZ 20, 15 [20]).
  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
    Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81
    "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Sinn dieser Bestimmungen darin zu erblicken, daß das Verwendungseinkommen oder die neuen Versorgungsbezüge des Beamten ebenso wie sein Ruhegehalt aus öffentlichen Mitteln fließen und daß diese, als Ganzes betrachtet, durch den Unterhalt des Beamten nicht zweimal belastet werden sollen, obwohl nur einer Körperschaft Dienste geleistet werden (BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 [103]; 22, 1 [4]; 25, 291 [294]; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19]; vgl. BGHZ 20, 15 [20]).
  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 B 136.80

    Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81
    Das gilt selbst dann, wenn das Berufungsgericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81
    Das gilt selbst dann, wenn das Berufungsgericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

  • BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66

    Rechtsmittel

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